Viele Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse zu veröffentlichen. Bis zum 28.06.2006 war das nur im Bundesanzeiger möglich. Seit dem 28.06.2008 können die Unternehmen diese Informationen auch im eBundesanzeiger veröffentlichen. Seit dem 01.01.2007 ist es der Regelfall. Für Leute die mit Nebenwerten spekulieren oder Informationen über eine Firma brauchen ist der eBundesanzeiger eine gute Informationsquelle.