Das Amtsgericht Berlin Mitte (Az. 12 C 52/08) hat entschieden, dass eine Minderjährige nicht für ein beim Klingeltonanbieter Jamba abgeschlossenes Abo bezahlen muss. Auch die Eltern können dazu nicht herangezogen werden.
Beim verhandelten Fall hatte der Vater seiner Tochter ein Handy zur Verfügung gestellt dessen Vertrag auf ihn lief. Die Tochter hatte daraufhin ein Klingelton-Abonnement bei Jamba abgeschlossen. Über die Mobilfunkrechnung hat der Vater dann davon erfahren und sofort Widerspruch eingelegt. Nachdem dieser erfolglos blieb hat der Vater eine negative Feststellungsklage erhoben. Das Gericht hat daraufhin festgestellt, dass Jamba das Alter überprüfen muss, damit ein rechtsgültiger Vertrag zustande kommt. Das Urteil ist rechtskräftig. Eine Berufung ist nicht möglich.