Wer erinnert sich nicht noch an den Datenschutzskandal in England im November letzten Jahres, als eine CD mit Daten von über 25 Millionen Kindergeld-Empfängern verschwand. Dies brachte die Regierung Brown ziemlich in Schwierigkeiten.
Nun wurde auch in Deutschland eine bundesweite Datenschutzpanne durch das Polit-Magazin Report aus München aufgedeckt. Wenn man das hört, möchte man es eigentlich nicht glauben. Da gibt es eine Software von einer Firma HSH aus Ostberlin, die von Kommunen zur Verwaltung von Daten im Einwohnermeldeamt eingesetzt wird. Gespeichert werden persönliche Daten wie Passfotos, Religionszugehörigkeit usw.
Offenbar ist es möglich, diese Verwaltungssoftware mit dem Standard-Passwort zu installieren, ohne dass das Eingeben eines individuellen Passworts erzwungen wird. Soweit so schlecht. Der Hammer war aber, dass eben dieses Standard-Passwort für einen Test-Zugang auf der Website des Herstellers veröffentlicht wurde.
Wie Report München nun herausgefunden hat, wurde das Passwort bei über 200 Städten und Gemeinden nicht geändert. Somit waren die Daten der Einwohner quasi öffentlich zugänglich. Betroffen sind dabei Kommunen in Bayern aber auch in
Thüringen.
Gerade erst vor ein paar Wochen gab es eine Datenschutzpanne an der Uni Magdeburg. Dort wurden zehn Tage lang die persönlichen Daten von 44.000 Studenten im Internet veröffentlicht.
Weitere Links:
Bundesdatenschutzgesetz
Website des Bundesdatenschutzbeauftragten
Wikipedia zum aktuellen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar
Datenschutz ist Bürgerrecht
Videos:
Peter Schaar über Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchungen
Die Satire-Sendung Extra3 bei der Buchveröffentlichung "Das Ende der Privatsphäre" von Peter Schaar - in Diskussion mit Wolfgang Schäuble:
So denken leider viele:
Dienstag, 24. Juni 2008
Panne beim Datenschutz
Geschrieben von Stephan
um
10:47
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Tags für diesen Artikel: Datenschutz, Panne
Sonntag, 22. Juni 2008
Steuerberatung über Internet, Preis selbst bestimmen, Steuerberater Online, Fragen zum Steuerrecht
Bei Fragen zum Steuerrecht ist man recht schnell auf einen Steuerberater angewiesen. Die Dienste der Steuerkanzleien kann oft schon online in Anspruch nehmen. Letzte Woche habe ich eine interessante Plattform für die Steuerberatung über Internet entdeckt.
Am 19.06.2006 habe ich die Plattform answer24.de in Anspruch genommen, um schnell eine Frage im Zusammenhang mit der Einkommensteuer (Einspruch) zu klären.
Wie funktioniert answer24.de?
1. Account anlegen
2. Frage stellen
3. Preis selbst bestimmen (Mindestpreis 20 Euro).
4. Frage wird beantwortet, wenn der Preis nicht zu niedrig war.
5. Geld überweisen, damit auf die Antwort zugegriffen werden kann. Zahlungsnachweis faxen oder per Email senden.
6. Zugriff auf die Antwort wird freigeschaltet.
7. Einloggen und auf die Antwort zugreifen.
So lief es bei mir ab:
Meine Frage habe ich am 19.06.2008 um 18:41 Uhr gestellt.
Um 19:38 Uhr kam die Email einer Steuerkanzlei in der mit mitgeteilt wurde, dass ich das Geld überweisen soll, damit der Zugriff auf die Antwort freigeschaltet wird.
Das Geld habe ich gleich online überwiesen und einen Screenshot an die Steuerkanzlei gesendet.
Um 20:24 Uhr kam die Email von answer24.de, dass der Zugriff auf die Antwort freigeschaltet wurde. Bei answer24.de heisst es "Zahlungssperre deaktiviert".
Nach dem Login konnte ich auf die Antwort (die um 19:34 Uhr geschrieben wurde) zugreifen.
Durch die Antwort wurde meine Frage vollständig beantwortet. Beantwortung erfolgte durch Herrn Schuster von der Steuerkanzlei Schuster & Schuster (www.schuster2.de).
Fazit: Empfehlenswert, da kein Termin notwendig, kein grosser Zeitaufwand, sehr schnelle Antwort, Antwort zu ungewöhnlicher Zeit durch Kanzleiinhaber, hohe Qualität.
Am 19.06.2006 habe ich die Plattform answer24.de in Anspruch genommen, um schnell eine Frage im Zusammenhang mit der Einkommensteuer (Einspruch) zu klären.
Wie funktioniert answer24.de?
1. Account anlegen
2. Frage stellen
3. Preis selbst bestimmen (Mindestpreis 20 Euro).
4. Frage wird beantwortet, wenn der Preis nicht zu niedrig war.
5. Geld überweisen, damit auf die Antwort zugegriffen werden kann. Zahlungsnachweis faxen oder per Email senden.
6. Zugriff auf die Antwort wird freigeschaltet.
7. Einloggen und auf die Antwort zugreifen.
So lief es bei mir ab:
Meine Frage habe ich am 19.06.2008 um 18:41 Uhr gestellt.
Um 19:38 Uhr kam die Email einer Steuerkanzlei in der mit mitgeteilt wurde, dass ich das Geld überweisen soll, damit der Zugriff auf die Antwort freigeschaltet wird.
Das Geld habe ich gleich online überwiesen und einen Screenshot an die Steuerkanzlei gesendet.
Um 20:24 Uhr kam die Email von answer24.de, dass der Zugriff auf die Antwort freigeschaltet wurde. Bei answer24.de heisst es "Zahlungssperre deaktiviert".
Nach dem Login konnte ich auf die Antwort (die um 19:34 Uhr geschrieben wurde) zugreifen.
Durch die Antwort wurde meine Frage vollständig beantwortet. Beantwortung erfolgte durch Herrn Schuster von der Steuerkanzlei Schuster & Schuster (www.schuster2.de).
Fazit: Empfehlenswert, da kein Termin notwendig, kein grosser Zeitaufwand, sehr schnelle Antwort, Antwort zu ungewöhnlicher Zeit durch Kanzleiinhaber, hohe Qualität.
Geschrieben von Mario
in Finanzen
um
09:16
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Tags für diesen Artikel: anwalt, erfahrungsbericht, fragen, guenstiger, internet, online, preis selbst bestimmen, steuerberater, steuerberatung, steuerrecht, test
Samstag, 21. Juni 2008
Massenmahnung-Spam: ANWALTLICHE MAHNUNG / AZ 1109055 / Online Content LTD. / Katja Günther / Katarina Dovcova
Am Donnerstag habe ich folgende Spam-Email erhalten. Eine Dienstleistung der Online Content Ltd. wurde von mir nie in Anspruch genommen. Da Spam nicht dem Fernmeldegeheimnis unterliegt habe ich die Email hier veröffentlicht. Ich habe sofort eine schriftliche Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer München eingelegt, bei der Frau Günther Mitglied ist. Der Mahnungs-Spam wurde inzwischen vom Mailing-Dienstleister gestoppt (siehe unten).
Sehr geehrte(r) Herr/Frau Willi Wacker,
wir haben versucht, Ihnen auf dem Postweg unter der von Ihnen angegebenen
Adresse für die von Ihnen genutzte Dienstleistung eine Mahnung zuzusenden, da
sowohl die Rechnung als auch die Mahnung meiner Mandantin von Ihnen nicht
beglichen wurde.
Die Angabe einer falschen Adresse geschah hier in offensichtlicher Absicht,
den Rechnungs- und Mahnungszugang zu erschweren.
Dies wird von uns als erstes Indiz für betrügerische Absicht gewertet.
Entsprechende Veranlassungen werden getroffen.
-------------------------------------------------
Ihre Mahnung können Sie unter folgendem Link einsehen:
http://www.strafrechtguenther.de/?dc=asrtw011vx6vwk2kf997
Falls der Link nicht mehr funktionieren sollte hier die Datei: KatjaGuentherMahnung.pdf
-------------------------------------------------
Wir weisen Sie auf die Zahlungsfrist hin.
Sollten sie eine Ratenzahlung vereinbaren wollen,
richten sie ihre E-Mail bitte an ratenzahlung@strafrecht-guenther.de
Hochachtungsvoll
Katja Günther
Rechtsanwältin
Rechtsanwaltskanzlei Günther
Brienner Str. 44
D-80333 München
Tel.: +49 (0) 180 511 99800*
Fax.: +49 (0) 180 511 99809*
*(0,14 Euro/Min. aus dem dt. Festnetz,
abweichende Preise aus dem Mobilfunk)
Impressum/Angaben nach TMG, gesetzlich erforderliche Informationen:
Katja Günther ist Rechtsanwältin in der Bundesrepublik Deutschland,
zugelassen durch die Rechtsanwaltskammer München. Sie unterliegt den
berufsrechtlichen Regelungen, insbesondere der Bundesrechtsanwaltsordnung
(BRAO), dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie für den Bereich
des internationalen Rechtsverkehrs den "Standesregelungen der
Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft".
Alle Vorschriften werden im Wortlaut auf der Homepage der
Bundesrechtsanwaltskammer bereitgehalten.
Inzwischen hat auch schon Heise über diesen Mahnungs-Spam berichtet.
"Mailing-Dienstleister stoppt Mahnungs-Spam
Eine weitere Stufe der bereits vor Monaten gestarteten Massenmahnung hat die Kanzlei von Katja Günther in den vergangenen Tagen gezündet. Als Folge davon fielen zahlreiche Empfänger aus allen Wolken, als sie E-Mails mit Betreffzeilen wie "ANWALTLICHE MAHNUNG / AZ [...] / Online Content LTD." in ihren Eingangsordnern vorfanden. Die HTML-Mails sind mit einem individualisierten Link zum Abrufen der eigentlichen Mahnung ausgestattet sowie mit Web-Bugs, die eine genaue Analyse des Lese- und Weiterleitungsverhaltens der Empfänger ermöglichen.
Die professionelle Gestaltung war zugekauft: Mit Emarsys hatte Günther einen Mailing-Dienstleister dafür eingespannt, die Massenmahnungen zu versenden. Emarsys zählt unter anderem eBay zu seinen Kunden. Wer die Dienste eines solchen Unternehmens in Anspruch nimmt, kann sich der bevorzugten Behandlung seiner Aussendungen sicher sein. Web.de etwa betreibt für Emarsys-Aussendungen eigene Mailserver, die vor allem den Empfang der eBay-Newsletter abwickeln, aber in diesem Fall eben auch den Mahnspam entgegen nahmen.
Zu den Empfängern von Mahnungs-Mails mit aus der Luft gegriffenen Adressen gehört die iX-Redaktion, die den Versender darüber informierte. Laut Daniel Harari von Emarsys wurde der Versand von Günther-Mahnungen inzwischen gestoppt. Harari räumte gegenüber der iX ein, dass der Auftrag nicht ausreichend geprüft worden sei. Das Versenden von Mails an ungeprüfte Adressen verstoße gegen die Geschäftsbedingungen, rechtliche Schritte würden erwogen. Eine der Redaktion vorliegende Stellungnahme von Katja Günther lässt darauf schließen, dass Mahnungen vor allem an Phantasieadressen gingen, nämlich an solche, die zusammen mit nicht erreichbaren Postanschriften bei dubiosen kostenpflichtigen Internet-Angeboten eingetragen wurden. (un/iX)"
[Quelle] http://www.heise.de/newsticker/Mailing-Dienstleister-stoppt-Mahnungs-Spam--/meldung/109750
Sehr geehrte(r) Herr/Frau Willi Wacker,
wir haben versucht, Ihnen auf dem Postweg unter der von Ihnen angegebenen
Adresse für die von Ihnen genutzte Dienstleistung eine Mahnung zuzusenden, da
sowohl die Rechnung als auch die Mahnung meiner Mandantin von Ihnen nicht
beglichen wurde.
Die Angabe einer falschen Adresse geschah hier in offensichtlicher Absicht,
den Rechnungs- und Mahnungszugang zu erschweren.
Dies wird von uns als erstes Indiz für betrügerische Absicht gewertet.
Entsprechende Veranlassungen werden getroffen.
-------------------------------------------------
Ihre Mahnung können Sie unter folgendem Link einsehen:
http://www.strafrechtguenther.de/?dc=asrtw011vx6vwk2kf997
Falls der Link nicht mehr funktionieren sollte hier die Datei: KatjaGuentherMahnung.pdf
-------------------------------------------------
Wir weisen Sie auf die Zahlungsfrist hin.
Sollten sie eine Ratenzahlung vereinbaren wollen,
richten sie ihre E-Mail bitte an ratenzahlung@strafrecht-guenther.de
Hochachtungsvoll
Katja Günther
Rechtsanwältin
Rechtsanwaltskanzlei Günther
Brienner Str. 44
D-80333 München
Tel.: +49 (0) 180 511 99800*
Fax.: +49 (0) 180 511 99809*
*(0,14 Euro/Min. aus dem dt. Festnetz,
abweichende Preise aus dem Mobilfunk)
Impressum/Angaben nach TMG, gesetzlich erforderliche Informationen:
Katja Günther ist Rechtsanwältin in der Bundesrepublik Deutschland,
zugelassen durch die Rechtsanwaltskammer München. Sie unterliegt den
berufsrechtlichen Regelungen, insbesondere der Bundesrechtsanwaltsordnung
(BRAO), dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie für den Bereich
des internationalen Rechtsverkehrs den "Standesregelungen der
Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft".
Alle Vorschriften werden im Wortlaut auf der Homepage der
Bundesrechtsanwaltskammer bereitgehalten.
Inzwischen hat auch schon Heise über diesen Mahnungs-Spam berichtet.
"Mailing-Dienstleister stoppt Mahnungs-Spam
Eine weitere Stufe der bereits vor Monaten gestarteten Massenmahnung hat die Kanzlei von Katja Günther in den vergangenen Tagen gezündet. Als Folge davon fielen zahlreiche Empfänger aus allen Wolken, als sie E-Mails mit Betreffzeilen wie "ANWALTLICHE MAHNUNG / AZ [...] / Online Content LTD." in ihren Eingangsordnern vorfanden. Die HTML-Mails sind mit einem individualisierten Link zum Abrufen der eigentlichen Mahnung ausgestattet sowie mit Web-Bugs, die eine genaue Analyse des Lese- und Weiterleitungsverhaltens der Empfänger ermöglichen.
Die professionelle Gestaltung war zugekauft: Mit Emarsys hatte Günther einen Mailing-Dienstleister dafür eingespannt, die Massenmahnungen zu versenden. Emarsys zählt unter anderem eBay zu seinen Kunden. Wer die Dienste eines solchen Unternehmens in Anspruch nimmt, kann sich der bevorzugten Behandlung seiner Aussendungen sicher sein. Web.de etwa betreibt für Emarsys-Aussendungen eigene Mailserver, die vor allem den Empfang der eBay-Newsletter abwickeln, aber in diesem Fall eben auch den Mahnspam entgegen nahmen.
Zu den Empfängern von Mahnungs-Mails mit aus der Luft gegriffenen Adressen gehört die iX-Redaktion, die den Versender darüber informierte. Laut Daniel Harari von Emarsys wurde der Versand von Günther-Mahnungen inzwischen gestoppt. Harari räumte gegenüber der iX ein, dass der Auftrag nicht ausreichend geprüft worden sei. Das Versenden von Mails an ungeprüfte Adressen verstoße gegen die Geschäftsbedingungen, rechtliche Schritte würden erwogen. Eine der Redaktion vorliegende Stellungnahme von Katja Günther lässt darauf schließen, dass Mahnungen vor allem an Phantasieadressen gingen, nämlich an solche, die zusammen mit nicht erreichbaren Postanschriften bei dubiosen kostenpflichtigen Internet-Angeboten eingetragen wurden. (un/iX)"
[Quelle] http://www.heise.de/newsticker/Mailing-Dienstleister-stoppt-Mahnungs-Spam--/meldung/109750
Das Job Reisetagebuch von Michael Schubert
Viele träumen davon, mal ein paar Jahre (oder für immer) im Ausland zu leben. Leben geht natürlich nicht ohne arbeiten, denn auch im Ausland muss das Geld für Miete oder Essen erstmal verdient werden.
Dass im Ausland leben nicht dasselbe ist, wie im Ausland Urlaub machen, ist wohl vielen deutschen Auswanderern nicht ganz bewußt. Viele stellen dann im Ausland fest, dass sie als Einwanderer weniger willkommen sind, wie als Tourist; dass Löhne niedriger und Mieten höher sind als hierzulande. Mittlerweile gibt es neben den Doku-Soaps über Auswanderer immer mehr Sendungen über Rückwanderer. Tja, nicht jeder kann ein Konny Reimann werden.
Im Internet bin ich auf die Reiseberichte von Michael Schubert gestoßen. Genauer gesagt handelt es sich hier eher um Lebensberichte - Erfahrungen, die Schubert als Auswanderer in verschiedenen Ländern gemacht hat.
5 Jahre in England
Leben und Arbeiten in Irland
Dass im Ausland leben nicht dasselbe ist, wie im Ausland Urlaub machen, ist wohl vielen deutschen Auswanderern nicht ganz bewußt. Viele stellen dann im Ausland fest, dass sie als Einwanderer weniger willkommen sind, wie als Tourist; dass Löhne niedriger und Mieten höher sind als hierzulande. Mittlerweile gibt es neben den Doku-Soaps über Auswanderer immer mehr Sendungen über Rückwanderer. Tja, nicht jeder kann ein Konny Reimann werden.
Im Internet bin ich auf die Reiseberichte von Michael Schubert gestoßen. Genauer gesagt handelt es sich hier eher um Lebensberichte - Erfahrungen, die Schubert als Auswanderer in verschiedenen Ländern gemacht hat.
5 Jahre in England
Leben und Arbeiten in Irland
Geschrieben von Stephan
um
11:30
| Kommentar (1)
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Tags für diesen Artikel: Job, Reisetagebuch
Donnerstag, 19. Juni 2008
Test Stellenanzeigen Affiliate Programm
Am 13.05.08 habe ich von Commission Junction die Einladung zur Teilnahme am Stellenanzeigen Affiliate Programm bekommen, die ich aufgrund der schlechten Konditionen leider nicht annehmen konnte.
Gerade habe ich gesehen, dass Marcus das Affiliate Programm getestet hat: "Artikel Test Stellenanzeigen Affiliate Programm"
Auf meine Nachfrage bei CJ, wer für das Programm verantwortlich ist, habe ich leider keine Antwort bekommen. Ist es Stellenanzeigen, Explido oder CJ? Wer sich nur halbwegs mit Affiliate Programmen im Zusammenhang mit Jobbörsen auskennt hätte von vorne herein sagen können, dass das Programm nicht laufen wird.
Stellenanzeigen sollte einmal zu einer Agentur gehen die sich sehr gut in diesem Geschäft auskennt.
Bei z. B. Sunnysales wären Sie besser beraten worden (kann ich aus eigener Erfahrung sagen).
Selbst die Werbeemail für das Programm war schon lieblos zusammengestellt und hatte zwei Rechtschreibfehler. Wer sich so wenig Mühe gibt braucht sich nicht wundern wenn er sich blamiert.
Auszug aus der Email:
"...Stellenanzeigen.de ist mit über 1.000.000 Visits pro Monat und über 410.000 Bewerber(n fehlte) in der Datenbank eine(s war zuviel) der führenden deutschen Online-Stellenbörsen für Fach- und Führungskräfte. Das Angebot von stellenanzeigen.de umfasst täglich neue Stellenanzeigen von Unternehmen sowie eine umfangreiche Datenbank mit aktuellen Lebensläufen potenzieller Kandidaten...."
Gerade habe ich gesehen, dass Marcus das Affiliate Programm getestet hat: "Artikel Test Stellenanzeigen Affiliate Programm"
Auf meine Nachfrage bei CJ, wer für das Programm verantwortlich ist, habe ich leider keine Antwort bekommen. Ist es Stellenanzeigen, Explido oder CJ? Wer sich nur halbwegs mit Affiliate Programmen im Zusammenhang mit Jobbörsen auskennt hätte von vorne herein sagen können, dass das Programm nicht laufen wird.
Stellenanzeigen sollte einmal zu einer Agentur gehen die sich sehr gut in diesem Geschäft auskennt.
Bei z. B. Sunnysales wären Sie besser beraten worden (kann ich aus eigener Erfahrung sagen).
Selbst die Werbeemail für das Programm war schon lieblos zusammengestellt und hatte zwei Rechtschreibfehler. Wer sich so wenig Mühe gibt braucht sich nicht wundern wenn er sich blamiert.
Auszug aus der Email:
"...Stellenanzeigen.de ist mit über 1.000.000 Visits pro Monat und über 410.000 Bewerber(n fehlte) in der Datenbank eine(s war zuviel) der führenden deutschen Online-Stellenbörsen für Fach- und Führungskräfte. Das Angebot von stellenanzeigen.de umfasst täglich neue Stellenanzeigen von Unternehmen sowie eine umfangreiche Datenbank mit aktuellen Lebensläufen potenzieller Kandidaten...."
Telekom will um 70% höhere Wechselgebühr von DSL Kunden
Laut Bundesnetzagentur will die Deutsche Telekom ab 1. Juli 2008 einen Betrag von 80 Euro von jedem DSL Wechsler kassieren. Zur Zeit muss ein DSL-Kunde 50 Euro für den Wechsel bezahlen.
[Quelle] BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.
[Quelle] BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.
Internet und Heizölpreis: Kann man Heizöl online günstiger bestellen bzw. kaufen?
Kann man Heizöl im Internet günstiger bestellen als beim Händler vor Ort? Dieser Frage habe ich versucht heute zu beantworten. Ich erwarte einen Preis von 93,9 Euro / 100 Liter. Der Heizöl Durchschnittspreis im Bundesgebiet von Tescon ist ein guter Anhaltspunkt.
Ich gehe von einem 3.000 Liter Tank aus der noch zu ca. 5% gefüllt ist. Dabei ist zu beachten, dass selbst bei der Erstbefüllung die 3.000 Liter nie erreicht werden. Bei einem 3.000 Liter Tank mit 5% Befüllung lassen sich ca. 2.000 bis 2.500 Liter einfüllen. Das ist wichtig zu wissen, da die Preise gestaffelt sind. Fragt man beim Angebot 3.000 Liter an und nimmt dann nur 2.300 Liter ab, muss man mehr zahlen als ursprünglich vereinbart wurde, da man einen anderen Staffelpreis bekommt.
Einige Heizöllieferanten verlangen auch einen Gefahrgutzuschlag. Bei anderen ist der Gefahrgutzuschlag schon in der Preiskalkulation enthalten. Dieser Zuschlag ist aus meiner Sicht auch Unsinn, denn Fahrtkosten werden auch nicht extra aufgeführt. Da gesetzliche Bestimmungen erfüllt werden müssen ist der Aufwand für alle Lieferanten gleich oder ähnlich. Ich betrachte deshalb nur den Preis frei Haus. Die Preise bei den Vermittlern im Internet sind immer frei Haus.
Bei örtlichen Händlern und im Internet habe ich mir Angebote über 2.000 Liter Heizöl (Standard) geben lassen. Die Angebote wurden alle zwischen 10:15 Uhr und 10:30 Uhr angefragt.
Die drei günstigsten von mir gefundenen Anbieter im Internet waren Oelbestellung.de, Heizoel24.de und Esyoil.com.
- Bei Oelbestellung.de lag der Preis für Heizöl heute bei 94,01 € / 100 Liter.
- Bei Heizoel24.de lag der Heizoelpreis bei 95,17 EUR / 100 Liter.
Heizoel24.de Heizoel Tagespreis
Ich gehe von einem 3.000 Liter Tank aus der noch zu ca. 5% gefüllt ist. Dabei ist zu beachten, dass selbst bei der Erstbefüllung die 3.000 Liter nie erreicht werden. Bei einem 3.000 Liter Tank mit 5% Befüllung lassen sich ca. 2.000 bis 2.500 Liter einfüllen. Das ist wichtig zu wissen, da die Preise gestaffelt sind. Fragt man beim Angebot 3.000 Liter an und nimmt dann nur 2.300 Liter ab, muss man mehr zahlen als ursprünglich vereinbart wurde, da man einen anderen Staffelpreis bekommt.
Einige Heizöllieferanten verlangen auch einen Gefahrgutzuschlag. Bei anderen ist der Gefahrgutzuschlag schon in der Preiskalkulation enthalten. Dieser Zuschlag ist aus meiner Sicht auch Unsinn, denn Fahrtkosten werden auch nicht extra aufgeführt. Da gesetzliche Bestimmungen erfüllt werden müssen ist der Aufwand für alle Lieferanten gleich oder ähnlich. Ich betrachte deshalb nur den Preis frei Haus. Die Preise bei den Vermittlern im Internet sind immer frei Haus.
Tecson Heizöl Tagespreis
Bei örtlichen Händlern und im Internet habe ich mir Angebote über 2.000 Liter Heizöl (Standard) geben lassen. Die Angebote wurden alle zwischen 10:15 Uhr und 10:30 Uhr angefragt.
Die drei günstigsten von mir gefundenen Anbieter im Internet waren Oelbestellung.de, Heizoel24.de und Esyoil.com.
- Bei Oelbestellung.de lag der Preis für Heizöl heute bei 94,01 € / 100 Liter.
Oelbestellung.de Heizoel Tagespreis
- Bei Heizoel24.de lag der Heizoelpreis bei 95,17 EUR / 100 Liter.
Heizoel24.de Heizoel Tagespreis
- Bei Esyoil.com lag der Preis für 100 Liter Heizöl heute bei 93,83 €.
Esyoil.de Heizoel Tagespreis
Der günstigste Anbieter im Internet war damit Esyoil.com mit 93,83 € / 100 Liter Heizöl bei Abnahme von 2.000 Litern.
Alternativ habe ich 5 Händler aus der Gegend angefragt. Vom teuersten Händler im Internet zum günstigsten Händler vor Ort (OMV) gab es einen Preisunterschied von 23,40 Euro.
Die Online Bestellung ist damit preislich eine Alternative zur Ölbestellung beim lokalen Händler. Da es sich bei den Plattformen im Internet nur um Vermittler handelt ist das Ergebnis für mich überraschend.
Wer seinen Händler kennt und ihm vertraut wird wahrscheinlich nicht wechseln. Trotz DIN Norm für das Heizöl soll es einen Qualitätsunterschied geben.
Bei den Plattformen im Internet schwanken die Preise auch innerhalb von wenigen Stunden. Deshalb macht es Sinn immer mehrere Angebote einzuholen. Bei einem Test etwas später war Oelbestellung.de der günstigste Anbieter.
Bei der Bestellung über das Internet bekommt man allerdings nie eine Rechnung, sondern muss per EC-Karte oder bar bezahlen. Bei POS-Verfuegungen ist das Verfügungslimit pro Woche normalerweise begrenzt (z.B. auf 3.000 Euro). Mit einem 3.000 Liter Tank ist das noch kein Problem, aber bei einem 6.000 Liter Tank kann die Bezahlung mit EC-Karte zum Problem werden.