Die Zahl der Suizide ist in Deutschland auf einen historischen Tiefstand gefallen. Im Jahr 2007 nahmen sich 9402 Menschen das Leben - 1980 waren es noch ca. doppelt so viele. Dabei bringen sich dreimal mehr Männer als Frauen selbst um. In Deutschland sterben mehr Menschen an Selbsttötung als durch Verkehrsunfälle, Tötungsdelikte und AIDS zusammen.
[Quelle] Focus Nr. 36/2008
Samstag, 27. September 2008
Selbsttötungen in Deutschland auf Tiefstand
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14:16
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Donnerstag, 25. September 2008
Überstunden - was sind sie wert und wie werden sie ausgeglichen?
Wie viel Arbeit für wie viel Geld? Diese Frage beschäftigt regelmäßig nicht nur die Tarifparteien, sondern auch die Politik, wenn es um die Rechtsgrundlagen der allgemeinen Arbeitszeit geht. Gerne wurde bisher die fest etablierte 35-Stunden-Woche unseres Nachbarlandes Frankreich zum Vergleich herangezogen. Doch diese Errungenschaft der französischen Gewerkschaften ist jetzt gefallen: Nach dem Motto von Präsident Sarkozy, "Mehr arbeiten, um mehr zu verdienen", dürfen künftig längere Arbeitszeiten vereinbart und mehr Überstunden pro Jahr geleistet werden. Die Gesetzesänderung soll Frankreichs Wettbewerbsfähigkeit verbessern und ist Anlass für die Redaktion von anwalt.de, einen Überblick über die Arbeitszeitregelungen in Deutschland im Hinblick auf Überstunden und ihre Abgeltung zu geben.
Die Begriffe: Überstunden und Mehrarbeit
Der Begriff der „Überstunde“ ist bis heute nicht vom Gesetzgeber definiert worden und wird daher in Rechtsprechung, Gesetzgebung und arbeitsrechtlichen Verträgen uneinheitlich verwendet. Häufig spricht man dabei auch von „Mehrarbeit“, doch grundsätzlich unterscheiden sich beide Begriffe:
-Überstunde: Geleistete Arbeitszeit, die über die regelmäßige, betriebsübliche Arbeitszeit hinausgeht.
-Mehrarbeit: Geleistete Arbeitszeit, die über die individuelle, vertraglich festgelegte Arbeitszeit hinausgeht bis zur Grenze der betriebsüblichen Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte.
Die Unterscheidung wirkt sich nur bei Teilzeitbeschäftigten aus. Sie leisten bis zur betrieblichen Arbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten „Mehrarbeit“ und erst darüberhinaus „Überstunden“.
Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG)
In keinem Fall dürfen Überstunden jedoch das Höchstmaß der Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz überschreiten. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit ist gemäß § 3 ArbZG auf 8 Stunden pro Werktag begrenzt. Ruhepausen werden dabei nicht eingerechnet. Eine Erhöhung auf 10 Stunden tägliche Arbeitszeit, z.B. zur flexibleren Arbeitsverteilung bei Auslastungsschwankungen, ist nur möglich, wenn innerhalb von 6 Monaten bzw. 24 Wochen die durchschnittliche Arbeitszeit des einzelnen Arbeitnehmers die Höchstgrenze von 8 Stunden/Tag nicht überschreitet.
Hinweis: Überstunden sind nur zulässig, wenn sie tarifvertraglich, durch Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag vorgesehen sind. Anderenfalls darf der Arbeitgeber nur in absoluten Notfällen von seinen Arbeitnehmern Überstunden verlangen.
Wo sind Überstunden und ihr Ausgleich geregelt?
Das Gesetz trifft keine ausdrückliche Regelung zur Vergütung von Überstunden. Die allgemeine Vorschrift des § 612 BGB bestimmt allerdings, dass eine Vergütung als stillschweigend vereinbart gilt, wenn die Dienstleistung (Arbeit) nur gegen Vergütung zu erwarten ist. Daraus lässt sich auch ein grundsätzlicher Anspruch auf Überstundenvergütung ableiten.
Für die meisten Arbeitsverhältnisse gelten jedoch konkrete Überstundenregelungen. Sie ergeben sich beispielsweise aus dem geltenden Tarifvertrag, aus einer Betriebsvereinbarung oder auch direkt aus dem Arbeitsvertrag selbst.
Mehr Arbeit gleich mehr Geld?
Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind Überstunden mit dem für die Regelarbeitszeit vereinbarten Lohn auszugleichen. Vielfach finden sich aber auch detaillierte Bestimmungen zur Höhe bzw. Berechnung des Überstundenlohns im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem einzelnen Arbeitsvertrag. Hier können auch Zuschläge festgelegt werden, z.B. für Nachtarbeit oder Sonn- und Feiertagsarbeit.
Alternative: Freizeitausgleich
Weil Überstunden eigentlich nur dazu dienen sollen, besondere Arbeitsspitzen eines Unternehmens aufzufangen, ist für viele Arbeitgeber der Ausgleich von Überstunden durch Freizeit für den Arbeitnehmer attraktiver als die Bezahlung von Überstundenlohn. Sofern nicht bereits Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung diese Möglichkeit des Freizeitsausgleichs vorsehen, kann der Arbeitgeber sie im Arbeitsvertrag vereinbaren. Den Zeitpunkt des Freizeitausgleichs kann der Arbeitgeber bestimmen. Ohne entsprechende ausdrückliche Regelung darf der Arbeitgeber jedoch nicht auf Freizeitausgleich für Überstunden ausweichen.
Anordnung von Überstunden
Voraussetzung für einen Ausgleichsanspruch wegen Überstunden ist immer die direkte oder jedenfalls konkludente Anordnung der Überstunden durch den Arbeitgeber. Überstunden liegen nicht bereits dann vor, wenn der Arbeitnehmer einfach länger als vertraglich vereinbart arbeitet. Die Entscheidung über die Ableistung von Überstunden bleibt stets dem Arbeitgeber vorbehalten. Er kann die Überstunden direkt anweisen oder konkludent, indem er seinem Mitarbeiter Arbeiten überträgt, die erkennbar nur durch Überstunden zu leisten sind.
Der Arbeitgeber darf jedoch keine Überstunden anordnen, wenn konkrete, wichtige Belange des Arbeitnehmers entgegenstehen. Entgegenstehende Belange wären etwa die Gesundheitsgefährdung des Arbeitnehmers bei Überstunden oder fehlende Betreuung seiner Kinder während dieser Zeit.
Keine Ansprüche bei Pauschalabgeltung?
Sehr beliebt auf Arbeitgeberseite ist eine pauschale Abgeltung von Überstunden im Arbeitsvertrag.
Beispiel: „Durch das Grundgehalt sind alle eventuell geleisteten Überstunden bereits abgegolten.“ Solche allgemeinen Abgeltungen sind jedoch zunehmend in der Kritik, weil der Arbeitnehmer bei Vertragsschluss nicht weiß, wie viel Lohn er tatsächlich für wie viel Arbeitsstunden erhalten wird. Damit kann ein Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB vorliegen (AGB-Kontrolle bei Formulararbeitsvertrag) bzw. ein krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Entlohnung entstehen.
Unbedenklicher sind Klauseln, wonach nur eine begrenzte Anzahl an Überstunden pauschal abgegolten ist.
Beispiel: „Mit der genannten Vergütung sind Über-, Mehr-, Sonn- und Feiertagsarbeit, soweit sie nicht mehr als [...] Stunden betragen, abgegolten.“
Ob eine pauschale Abgeltungsklausel jedoch wirksam ist, lässt sich nur im konkreten Einzelfall bestimmen. Hier ist dringend die Einholung von kompetentem Rechtsrat beim Anwalt zu empfehlen.
Überstunden von Azubis, Müttern und Behinderten
Azubis, Schwangere bzw. Frauen im Mutterschutz sowie Behinderte gelten als besonders schutzwürdige Arbeitnehmer. Dementsprechend hat der Gesetzgeber besondere Regelungen hinsichtlich der Leistung von Überstunden durch diese Beschäftigten getroffen:
Azubis und Arbeitnehmer unter 18 Jahren unterliegen dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG). Sie dürfen nach § 21 JarbSchG nur in unaufschiebbaren, vorübergehenden Notfällen und wenn kein Erwachsener zur Verfügung steht zu Überstunden verpflichtet werden. Für ihre Mehrarbeit müssen sie innerhalb von 3 Wochen entsprechenden Freizeitausgleich erhalten. Volljährige Azubis haben Anspruch auf Überstundenvergütung nach § 17 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG), sofern sie keinen Freizeitausgleich erhalten.
Frauen im Mutterschutz (6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Entbindung) dürfen nach §§ 3, 6 Mutterschutzgesetz gar nicht beschäftigt werden, nur auf ausdrücklichen eigenen Wunsch hin. Mehrarbeit darf keinesfalls angeordnet werden (§ 8 Abs. 1 MuSchG) und muss von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden.
Auch Schwerbehinderte und die ihnen Gleichgestellten müssen keine Mehrarbeit leisten, sie können nach § 124 SGB IX die Freistellung von Mehrarbeit verlangen.
Sie haben Rechtsfragen oder suchen einen Anwalt?
Bei anwalt.de finden Sie schnelle Hilfe für Ihr Rechtsproblem – via Telefon, E-Mail oder über einen Anwalt vor Ort.
Geschrieben von Mario
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08:46
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Mittwoch, 24. September 2008
InfoWorld "Best of Open Source Software Awards" für Unternehmen
Jedes Jahr vergibt die InfoWorld die "Best of Open Source Software Awards" für Unternehmen. Hier die Top 10:
1. Alfresco Community (Enterprise-Content-Management)
2. Compiere (ERP)
3. dotProject (Projekt-Management)
4. Hyperic HQ (Application Monitoring)
5. Intalio BPMS (Business-Process-Management)
6. JasperReports (Reporting)
7. Liferay Portal (Enterprise Portal)
8. Magento eCommerce (E-Commerce)
9. Pentaho Open BI Suite (Business Intelligence)
10. SugarCRM (Customer-Relationship-Management)
1. Alfresco Community (Enterprise-Content-Management)
2. Compiere (ERP)
3. dotProject (Projekt-Management)
4. Hyperic HQ (Application Monitoring)
5. Intalio BPMS (Business-Process-Management)
6. JasperReports (Reporting)
7. Liferay Portal (Enterprise Portal)
8. Magento eCommerce (E-Commerce)
9. Pentaho Open BI Suite (Business Intelligence)
10. SugarCRM (Customer-Relationship-Management)
Google Toolbar noch nicht für Google Chrome
Leider gibt es die Google Toolbar (Anzeige PageRank, Übersetzung, ...) noch nicht für Google Chrome.
Über die Hälfte der deutschen Haushalte leben zur Miete
42 Prozent der Haushalte leben in den eigenen vier Wänden (auch wenn sie diese noch abzahlen). Davon leben 80 Prozent im Einfamilienhaus und 20 Prozent in einer Eigentumswohnung.
[Quelle] Focus Nr. 36/2008
[Quelle] Focus Nr. 36/2008
Sonntag, 14. September 2008
Verbrauch Ölheizung im Durchschnitt
Wie viel Liter das Auto auf 100 km verbraucht kann fast jeder beantworten, aber was die Heizung verbraucht fast niemand. Selbst wenn man den Wert kennt kann man schlecht beurteilen, ob er gut oder schlecht ist.
Eine Faustregel: 1 Liter Benzin, 1 Liter "Heizöl extraleicht" oder 1 m³ H-Gas haben etwa 10kWh Energieinhalt. Eine Person benötigt ca. 1.000 kwH für die Warmwassererzeugung pro Jahr, falls jemand hier noch eine Unterteilung vornehmen will.
So habe ich innerhalb der letzten 12 Monate ca. 1.476 Liter für Heizung und Warmwasser in einem Reihenmitteleckhaus verbraucht (123 Liter/Monat). Das sind 14.760 kwH pro Jahr. Die Wohnfläche beträgt 145 m². Das sind ca. 102,79 kwH oder 10,28 Liter pro Quadratmeter im Durchschnitt.
Werte unter 120 kWh/m² bei Bestandsgebäuden können als gut angesehen werden. Ab 120 kWh/m² kann man sich schon mit energiesparenden Maßnahmen beschäftigen. Bei über 200 kWh/m² sollte man umgehend aktiv werden und kommt um eine Modernisierung wahrscheinlich nicht mehr herum.
Der Bundesdeutsche Durchschnitt liegt derzeit bei etwa 180 kWh/m².
Eine Faustregel: 1 Liter Benzin, 1 Liter "Heizöl extraleicht" oder 1 m³ H-Gas haben etwa 10kWh Energieinhalt. Eine Person benötigt ca. 1.000 kwH für die Warmwassererzeugung pro Jahr, falls jemand hier noch eine Unterteilung vornehmen will.
So habe ich innerhalb der letzten 12 Monate ca. 1.476 Liter für Heizung und Warmwasser in einem Reihenmitteleckhaus verbraucht (123 Liter/Monat). Das sind 14.760 kwH pro Jahr. Die Wohnfläche beträgt 145 m². Das sind ca. 102,79 kwH oder 10,28 Liter pro Quadratmeter im Durchschnitt.
Werte unter 120 kWh/m² bei Bestandsgebäuden können als gut angesehen werden. Ab 120 kWh/m² kann man sich schon mit energiesparenden Maßnahmen beschäftigen. Bei über 200 kWh/m² sollte man umgehend aktiv werden und kommt um eine Modernisierung wahrscheinlich nicht mehr herum.
Der Bundesdeutsche Durchschnitt liegt derzeit bei etwa 180 kWh/m².
Geschrieben von Mario
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17:02
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Rückblick Weblog Einträge im August 2008
Minderjährige oder deren Eltern müssen nicht für Jamba Abo zahlen
Alfresco - kostenlose, freie Sharepoint Alternative
Vista will immer auf Datenträger ( CD od. DVD ) brennen
Alfresco - kostenlose, freie Sharepoint Alternative
Vista will immer auf Datenträger ( CD od. DVD ) brennen
Jobbörse Dooti am Ende?
Vor ein paar Monaten habe ich mir die Frage gestellt wie lange es die Jobbörse Dooti noch geben wird (Wie lange wird es Dooti noch geben?).
Inzwischen kommen beim Aufruf der Internetseite von Dooti nur noch Fehlermeldungen und die Suche funktioniert nicht mehr. Handelt es sich um das Ende von Dooti oder nur um ein technisches Problem?
Inzwischen kommen beim Aufruf der Internetseite von Dooti nur noch Fehlermeldungen und die Suche funktioniert nicht mehr. Handelt es sich um das Ende von Dooti oder nur um ein technisches Problem?
Fehlermeldungen bei Dooti
kostengünstige Fünftürer
Eurotax Schwacke hat die günstigsten Fünftürer ermittelt. Dabei sind sie von einer Haltedauer von 36 Monaten und einer Jahresfahrleistung von 15.000 Kilometern ausgegangen. Es wurden Kraftstoffkosten, Wertverlust, und Versicherung berücksichtigt.
Den ersten Platz hat dabei der Daihatsu Cuore belegt. Bei ihm fallen lediglich 29,96 Euro Betriebskosten auf 100 Kilometern an (Einstiegspreis ca. 9.200 Euro).
Auf den zweiten Platz kam der Hyundai i10 mit 30,51 Euro Kosten auf 100 Kilometern (Einstiegspreis ca. 10.000 Euro)
Der dritte Platz ging an den Daihatsu Trevis, bei dem im Betrieb 31,04 Euro auf 100 Kilometern anfallen (Einstiegspreis ca. 11 600 Euro).
[Quelle] http://www.focus.de/auto/news/cityflitzer-die-kostenguenstigsten-fuenftuerer_aid_332872.html
Den ersten Platz hat dabei der Daihatsu Cuore belegt. Bei ihm fallen lediglich 29,96 Euro Betriebskosten auf 100 Kilometern an (Einstiegspreis ca. 9.200 Euro).
Auf den zweiten Platz kam der Hyundai i10 mit 30,51 Euro Kosten auf 100 Kilometern (Einstiegspreis ca. 10.000 Euro)
Der dritte Platz ging an den Daihatsu Trevis, bei dem im Betrieb 31,04 Euro auf 100 Kilometern anfallen (Einstiegspreis ca. 11 600 Euro).
[Quelle] http://www.focus.de/auto/news/cityflitzer-die-kostenguenstigsten-fuenftuerer_aid_332872.html
Geschrieben von Mario
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Fehler bei SNDTCPSPLF auf der AS400
Wer Spoolfiles von einer AS400 auf eine andere übertragen will kann folgende Fehlermeldung bekommen.
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Nachrichten-ID . . . . : TCP3427 Bewertung . . . . . . : 10
Nachrichtenart . . . . : Diagnose
Sendedatum . . . . . . : 12.09.08 Sendezeit . . . . . . : 11:02:00
Nachricht . . . : Das Host-System hat den Versuch zum Öffnen zurückgewiesen.
Ursache . . . . : Dies ist möglicherweise darauf zurückzuführen, daß am fernen Host keine Ports zur Benutzung verfügbar sind oder daß TELNET nicht unterstützt wird.
Fehlerbeseitigung: Systemfehler. Die Anforderung wiederholen oder den Systemadministrator benachrichtigen.
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Die Lösung ist auf der AS400 an die Spoolfiles gesendet werden können das Kommando STRTCPSVR SERVER(*LPD) auszuführen.
Der LPD Server muss selbst dann auf der Kommandozeile gestartet werden, wenn er im iSeries Navigator als gestartet angezeigt wird!
Eventuell findet man in den Joblogs von Jobs die mit QTLPDxxxxx beginnen den Grund warum der LPD Server beendet wurde.
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Nachrichten-ID . . . . : TCP3427 Bewertung . . . . . . : 10
Nachrichtenart . . . . : Diagnose
Sendedatum . . . . . . : 12.09.08 Sendezeit . . . . . . : 11:02:00
Nachricht . . . : Das Host-System hat den Versuch zum Öffnen zurückgewiesen.
Ursache . . . . : Dies ist möglicherweise darauf zurückzuführen, daß am fernen Host keine Ports zur Benutzung verfügbar sind oder daß TELNET nicht unterstützt wird.
Fehlerbeseitigung: Systemfehler. Die Anforderung wiederholen oder den Systemadministrator benachrichtigen.
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Die Lösung ist auf der AS400 an die Spoolfiles gesendet werden können das Kommando STRTCPSVR SERVER(*LPD) auszuführen.
Der LPD Server muss selbst dann auf der Kommandozeile gestartet werden, wenn er im iSeries Navigator als gestartet angezeigt wird!
Eventuell findet man in den Joblogs von Jobs die mit QTLPDxxxxx beginnen den Grund warum der LPD Server beendet wurde.
Geschrieben von Mario
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Tags für diesen Artikel: as400, fehler, iseries, iseries navigator, lpd, ports, sndtcpsplf, tcp3427, telnet
Sonntag, 7. September 2008
Datenbanken kostenlos verwalten
Mit der Software DbVisualizer Free von Minq Software AB lassen sich viele Datenbanken kostenlos verwalten.
Wem der Funktionsumfang nicht reicht kann sich DbVisualizer Personal kaufen (Feature Matrix)
Wem der Funktionsumfang nicht reicht kann sich DbVisualizer Personal kaufen (Feature Matrix)
Geschrieben von Mario
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