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KategorienArchiveStatistikenLetzter Artikel: 31.07.2019 12:33
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Donnerstag, 27. Juni 2013
Jobbörse für Juristen, ... Geschrieben von
in Aktion um
15:41
Tags für diesen Artikel: Büro, günstig, Jobbörse, Jobs, Kanzlei, Notariat, online, preiswert, Recht, schalten, schnell, Stellenangebote, Stellenanzeigen, Stellenmarkt, Steuer, Steuerfachkraft, veröffentlichen, Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfung
Jobbörse für Juristen, Steuerfachkräfte und WirtschaftsexpertenSchnell zum neuen Job statt Lücken im Lebenslauf - mit www.kanzlei-jobs.euDie Online-Jobbörse www.kanzlei-jobs.eu vermittelt Jobs im Bereich Steuer, Recht, Notariat und Wirtschaftsprüfung. Immer mehr freigestellte Experten greifen auf die renommierte Stellenbörse zurück, um Lücken im Lebenslauf zu vermeiden und nahtlos zu weiterführenden Anstellungen wechseln zu können. Götting. Wie auch in anderen Branchen werden in den Bereichen Consulting, Finance und Tax Law Lebensläufe immer wichtiger: Auf dem Weg zu einem guten Standing auf dem Markt beweisen immer mehr Experts ihre Flexibilität, nehmen Job-Chancen wahr und versuchen sich so zu behaupten in der Riege der geforderten High Potentials. Viele Anglizismen, viel künstlicher Druck, viel Schall und Rauch. Nichtsdestotrotz ist es heute wichtiger denn je, einen soliden Karriereweg vorweisen zu können. Um Lücken im CV zu vermeiden und keine Leerläufe erklären zu müssen, ist eine effektive Stellensuche bei einem Arbeitgeberwechsel unabdingbar. Die Online-Stellenplattform www.kanzlei-jobs.eu konzentriert sich auf die Stellenbesetzung und hilft, gezielt in der Branche freie Posten zu vermitteln. Unternehmen inserieren hier ihre Annoncen über freie Stellen für Steuerfachangestellten, Wirtschaftsprüfer, Juristen uvm. „Durch unsere Spezialisierung, unsere Erfahrung und unsere breite Vernetzung stellen wir sicher, dass der Zeitraum der Jobsuche so gering wie möglich gehalten wird“, so Claudia Roth, Geschäftsführerin von Kanzlei-Jobs.eu. Multiposting auf Partner-Jobbörsen, kostengünstige Paketangebote für Unternehmen jeglicher Couleur und der geringe Zeitaufwand der Inserierung, den der Service von Kanzlei-Jobs.eu garantiert, machen die Stellenbörse zur Topadresse für Profis auf beiden Seiten des Personalrecruitings. Die große Bandbreite an Stellenanzeigen verschiedenster Firmen bietet Fachkräften den optimalen Suchraum, was wiederum Unternehmen darin bestärkt, sofort auf das Experten-Netzwerk von Kanzlei-Jobs.eu zurückzugreifen. Eine simple Gleichung, die aufgeht – sowohl für Arbeitgeber als auch Employés. Nähere Informationen unter: http://www.kanzlei-jobs.eu Pressemitteilung vom 27.06.2013 Donnerstag, 6. Juni 2013
Kanzlei-Jobs günstig veröffentlichen Geschrieben von
in Aktion um
14:02
Tags für diesen Artikel: Büro, günstig, Jobbörse, Jura, Kanzlei-Jobs, Kanzlei-Stellen, Notariat, Office, Recht, schalten, Steuer, veröffentlichen, Wirtschaftsprüfung
Kanzlei-Jobs günstig veröffentlichenStellenbörse spezialisiert auf die Bereiche Steuer, Notariat, Recht & WirtschaftsprüfungDie Online-Jobbörse www.KANZLEI-Stellenanzeigen.de überzeugt seine Kunden durch ein innovatives Konzept aus branchen-spezifischer Suche, enormer Reichweite, guter Vernetzung und personalisierten Angeboten. Auch im Jahr 2013 präsentierten die Recruiting-Profis ihren Kunden interessante Möglichkeiten, offene Stellen schnell und effizient auszuschreiben. Götting. Der Online-Stellenmarkt www.KANZLEI-Stellenanzeigen.de bietet Unternehmen, die im Bereich Steuer, Recht, Notariat oder Wirtschaftsprüfung freie Stellen zu besetzen haben, eine renommierte Plattform, um passende Bewerber zu finden. Denn um den Zeitraum des Recruitements möglichst kurz zu halten, greifen immer mehr Firmen auf die Reichweite und das Netzwerk von www.KANZLEI-Stellenanzeigen.de zurück: Exponierte Suchmaschinen-Ergebnisse und Multiposting der Annoncen auf Partnerbörsen garantieren eine größtmögliche Effektivität bei der Personal-Akquise. Als zusätzliches Plus bietet das Team um Geschäftsführerin Claudia Roth einen Katalog an variierende Angeboten: Je nach Wunsch können hier durch verschiedene Paketangebote bis zu teilweise 60 Prozent der Kosten eingespart werden, verglichen mit entsprechenden Einzelschaltungen. Kunden mit größerem Personalbedarf können mit der Anzeigen-Flatrate 12 Monate lang unbegrenzt inserieren – zum Fixpreis. „Wir haben die Angebote auf alle unsere Kunden zugeschnitten: Vom Kleinunternehmer bis hin zu großen Konzernen bieten wir allen in der Branche, die Fachkräfte suchen, die bestmögliche Plattform“, so Claudia Roth. Neukunden erhalten derzeit zusätzlich einen Bonus von 30 Prozent auf die Angebote * und können sich so noch günstiger von der Effektivität von www.KANZLEI-Stellenanzeigen.de überzeugen lassen. Nähere Informationen unter www.KANZLEI-Stellenanzeigen.de. *ausgenommen Paketangebote mit Partnerbörsen Über KANZLEI Stellenanzeigen Über KANZLEI Stellenanzeigen Die inhabergeführte Jobbörse KANZLEI-Stellenanzeigen.de ist spezialisiert auf den Bereich der Notar-, Steuer-, Rechtsanwalts- und Wirtschaftsprüfungskanzleien sowie Spezialabteilungen (z.B. Patentwesen, Finanzbuchhaltung) in größeren Unternehmen. Alle Mitarbeiter greifen auf eine über 10-jährige Erfahrung in der Stellenschaltung und Besetzung von Positionen zurück und gelten in ihrem Bereich als Experten. Zudem ist KANZLEI-Stellenanzeigen.de als Dienstleister für andere Firmen im Personalbereich tätig und hilft diesen geeignete Kandidaten zu rekrutieren. KanzleiStellenanzeigen übernimmt außerdem Aufträge im Bereich Headhunting, um Führungskräfte und Spezialisten zu finden. Das Spektrum umfasst im Prinzip jede Position (Teilzeit, Festanstellung, Interims-Management und Freiberufler) im Bereich Jobs und Kanzleien. Presse-Kontakt: KANZLEI Stellenanzeigen Claudia Roth Aiblinger Str. 42 83052 Götting E-Mail: info@KANZLEI-Stellenanzeigen.de Web: http://www.KANZLEI-Stellenanzeigen.de Voicebox & Fax: +49 (0)3212 - 120 3338 (12 Cent/Min. Festnetz Deutschen Telekom, Mobilfunk & andere Anbieter abweichend) Pressemitteilung Götting, den 06.06.2013 Samstag, 1. November 2008
Impressum ohne Telefonnummer rechtens Geschrieben von Mario
in Recht um
18:27
Kommentare (0) Trackbacks (0) Impressum ohne Telefonnummer rechtens
Nach einem Urteil (Rechtssache C-298/07) des Europäischen Gerichtshofs müssen Firmen die ihre Dienste nur über das Web anbieten im Impressum keine Telefonnummer angeben.
Es ist ausreichend, wenn Kunden eine Email-Adresse oder ein Kontaktformular zur Verfügung gestellt wird. Eine Telefonnummer müsse nur nach der schriftlichen Bitte um persönliche Kontaktaufnahme genannt werden. Donnerstag, 25. September 2008
Überstunden - was sind sie wert und ... Geschrieben von Mario
in Recht um
08:46
Kommentare (0) Trackbacks (0) Tags für diesen Artikel: abgeltung, ausgleich, auszahlung, überstunden, mehrarbeit, pauschal, recht, wert
Überstunden - was sind sie wert und wie werden sie ausgeglichen?![]() Wie viel Arbeit für wie viel Geld? Diese Frage beschäftigt regelmäßig nicht nur die Tarifparteien, sondern auch die Politik, wenn es um die Rechtsgrundlagen der allgemeinen Arbeitszeit geht. Gerne wurde bisher die fest etablierte 35-Stunden-Woche unseres Nachbarlandes Frankreich zum Vergleich herangezogen. Doch diese Errungenschaft der französischen Gewerkschaften ist jetzt gefallen: Nach dem Motto von Präsident Sarkozy, "Mehr arbeiten, um mehr zu verdienen", dürfen künftig längere Arbeitszeiten vereinbart und mehr Überstunden pro Jahr geleistet werden. Die Gesetzesänderung soll Frankreichs Wettbewerbsfähigkeit verbessern und ist Anlass für die Redaktion von anwalt.de, einen Überblick über die Arbeitszeitregelungen in Deutschland im Hinblick auf Überstunden und ihre Abgeltung zu geben. Die Begriffe: Überstunden und Mehrarbeit Der Begriff der „Überstunde“ ist bis heute nicht vom Gesetzgeber definiert worden und wird daher in Rechtsprechung, Gesetzgebung und arbeitsrechtlichen Verträgen uneinheitlich verwendet. Häufig spricht man dabei auch von „Mehrarbeit“, doch grundsätzlich unterscheiden sich beide Begriffe: -Überstunde: Geleistete Arbeitszeit, die über die regelmäßige, betriebsübliche Arbeitszeit hinausgeht. -Mehrarbeit: Geleistete Arbeitszeit, die über die individuelle, vertraglich festgelegte Arbeitszeit hinausgeht bis zur Grenze der betriebsüblichen Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte. Die Unterscheidung wirkt sich nur bei Teilzeitbeschäftigten aus. Sie leisten bis zur betrieblichen Arbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten „Mehrarbeit“ und erst darüberhinaus „Überstunden“. Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) In keinem Fall dürfen Überstunden jedoch das Höchstmaß der Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz überschreiten. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit ist gemäß § 3 ArbZG auf 8 Stunden pro Werktag begrenzt. Ruhepausen werden dabei nicht eingerechnet. Eine Erhöhung auf 10 Stunden tägliche Arbeitszeit, z.B. zur flexibleren Arbeitsverteilung bei Auslastungsschwankungen, ist nur möglich, wenn innerhalb von 6 Monaten bzw. 24 Wochen die durchschnittliche Arbeitszeit des einzelnen Arbeitnehmers die Höchstgrenze von 8 Stunden/Tag nicht überschreitet. Hinweis: Überstunden sind nur zulässig, wenn sie tarifvertraglich, durch Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag vorgesehen sind. Anderenfalls darf der Arbeitgeber nur in absoluten Notfällen von seinen Arbeitnehmern Überstunden verlangen. Wo sind Überstunden und ihr Ausgleich geregelt? Das Gesetz trifft keine ausdrückliche Regelung zur Vergütung von Überstunden. Die allgemeine Vorschrift des § 612 BGB bestimmt allerdings, dass eine Vergütung als stillschweigend vereinbart gilt, wenn die Dienstleistung (Arbeit) nur gegen Vergütung zu erwarten ist. Daraus lässt sich auch ein grundsätzlicher Anspruch auf Überstundenvergütung ableiten. Für die meisten Arbeitsverhältnisse gelten jedoch konkrete Überstundenregelungen. Sie ergeben sich beispielsweise aus dem geltenden Tarifvertrag, aus einer Betriebsvereinbarung oder auch direkt aus dem Arbeitsvertrag selbst. Mehr Arbeit gleich mehr Geld? Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind Überstunden mit dem für die Regelarbeitszeit vereinbarten Lohn auszugleichen. Vielfach finden sich aber auch detaillierte Bestimmungen zur Höhe bzw. Berechnung des Überstundenlohns im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem einzelnen Arbeitsvertrag. Hier können auch Zuschläge festgelegt werden, z.B. für Nachtarbeit oder Sonn- und Feiertagsarbeit. Alternative: Freizeitausgleich Weil Überstunden eigentlich nur dazu dienen sollen, besondere Arbeitsspitzen eines Unternehmens aufzufangen, ist für viele Arbeitgeber der Ausgleich von Überstunden durch Freizeit für den Arbeitnehmer attraktiver als die Bezahlung von Überstundenlohn. Sofern nicht bereits Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung diese Möglichkeit des Freizeitsausgleichs vorsehen, kann der Arbeitgeber sie im Arbeitsvertrag vereinbaren. Den Zeitpunkt des Freizeitausgleichs kann der Arbeitgeber bestimmen. Ohne entsprechende ausdrückliche Regelung darf der Arbeitgeber jedoch nicht auf Freizeitausgleich für Überstunden ausweichen. Anordnung von Überstunden Voraussetzung für einen Ausgleichsanspruch wegen Überstunden ist immer die direkte oder jedenfalls konkludente Anordnung der Überstunden durch den Arbeitgeber. Überstunden liegen nicht bereits dann vor, wenn der Arbeitnehmer einfach länger als vertraglich vereinbart arbeitet. Die Entscheidung über die Ableistung von Überstunden bleibt stets dem Arbeitgeber vorbehalten. Er kann die Überstunden direkt anweisen oder konkludent, indem er seinem Mitarbeiter Arbeiten überträgt, die erkennbar nur durch Überstunden zu leisten sind. Der Arbeitgeber darf jedoch keine Überstunden anordnen, wenn konkrete, wichtige Belange des Arbeitnehmers entgegenstehen. Entgegenstehende Belange wären etwa die Gesundheitsgefährdung des Arbeitnehmers bei Überstunden oder fehlende Betreuung seiner Kinder während dieser Zeit. Keine Ansprüche bei Pauschalabgeltung? Sehr beliebt auf Arbeitgeberseite ist eine pauschale Abgeltung von Überstunden im Arbeitsvertrag. Beispiel: „Durch das Grundgehalt sind alle eventuell geleisteten Überstunden bereits abgegolten.“ Solche allgemeinen Abgeltungen sind jedoch zunehmend in der Kritik, weil der Arbeitnehmer bei Vertragsschluss nicht weiß, wie viel Lohn er tatsächlich für wie viel Arbeitsstunden erhalten wird. Damit kann ein Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB vorliegen (AGB-Kontrolle bei Formulararbeitsvertrag) bzw. ein krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Entlohnung entstehen. Unbedenklicher sind Klauseln, wonach nur eine begrenzte Anzahl an Überstunden pauschal abgegolten ist. Beispiel: „Mit der genannten Vergütung sind Über-, Mehr-, Sonn- und Feiertagsarbeit, soweit sie nicht mehr als [...] Stunden betragen, abgegolten.“ Ob eine pauschale Abgeltungsklausel jedoch wirksam ist, lässt sich nur im konkreten Einzelfall bestimmen. Hier ist dringend die Einholung von kompetentem Rechtsrat beim Anwalt zu empfehlen. Überstunden von Azubis, Müttern und Behinderten Azubis, Schwangere bzw. Frauen im Mutterschutz sowie Behinderte gelten als besonders schutzwürdige Arbeitnehmer. Dementsprechend hat der Gesetzgeber besondere Regelungen hinsichtlich der Leistung von Überstunden durch diese Beschäftigten getroffen: Azubis und Arbeitnehmer unter 18 Jahren unterliegen dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG). Sie dürfen nach § 21 JarbSchG nur in unaufschiebbaren, vorübergehenden Notfällen und wenn kein Erwachsener zur Verfügung steht zu Überstunden verpflichtet werden. Für ihre Mehrarbeit müssen sie innerhalb von 3 Wochen entsprechenden Freizeitausgleich erhalten. Volljährige Azubis haben Anspruch auf Überstundenvergütung nach § 17 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG), sofern sie keinen Freizeitausgleich erhalten. Frauen im Mutterschutz (6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Entbindung) dürfen nach §§ 3, 6 Mutterschutzgesetz gar nicht beschäftigt werden, nur auf ausdrücklichen eigenen Wunsch hin. Mehrarbeit darf keinesfalls angeordnet werden (§ 8 Abs. 1 MuSchG) und muss von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Auch Schwerbehinderte und die ihnen Gleichgestellten müssen keine Mehrarbeit leisten, sie können nach § 124 SGB IX die Freistellung von Mehrarbeit verlangen. Sie haben Rechtsfragen oder suchen einen Anwalt? Bei anwalt.de finden Sie schnelle Hilfe für Ihr Rechtsproblem – via Telefon, E-Mail oder über einen Anwalt vor Ort. Sonntag, 24. August 2008
Minderjährige oder deren Eltern ... Geschrieben von Mario
in Recht um
18:09
Kommentare (0) Trackbacks (0) Tags für diesen Artikel: abo, abonnement, amtsgericht, eltern, gericht, jamba, jamba abo, klingelton, minderjährige, recht, urteil
Minderjährige oder deren Eltern müssen nicht für Jamba Abo zahlen
Das Amtsgericht Berlin Mitte (Az. 12 C 52/08) hat entschieden, dass eine Minderjährige nicht für ein beim Klingeltonanbieter Jamba abgeschlossenes Abo bezahlen muss. Auch die Eltern können dazu nicht herangezogen werden.
Beim verhandelten Fall hatte der Vater seiner Tochter ein Handy zur Verfügung gestellt dessen Vertrag auf ihn lief. Die Tochter hatte daraufhin ein Klingelton-Abonnement bei Jamba abgeschlossen. Über die Mobilfunkrechnung hat der Vater dann davon erfahren und sofort Widerspruch eingelegt. Nachdem dieser erfolglos blieb hat der Vater eine negative Feststellungsklage erhoben. Das Gericht hat daraufhin festgestellt, dass Jamba das Alter überprüfen muss, damit ein rechtsgültiger Vertrag zustande kommt. Das Urteil ist rechtskräftig. Eine Berufung ist nicht möglich. Samstag, 17. Mai 2008
Rechtsprechung bei Nutzung offener WLANs Geschrieben von Mario
um
10:51
Kommentare (0) Trackbacks (0) Rechtsprechung bei Nutzung offener WLANs
In der Vergangenheit wurde schon einmal ein Betreiber verurteilt, wenn er ein ungesichertes WLAN betrieben hat.
Hier ein online gestelltes Urteil von den Rechtsanwälten Terhaag & Partner (WLAN Inhaber haftet selbst als Störer) Kommentiert von Arne Trautmann vom LAW-BLOG. 2007 wurde auch ein Nutzer eines ungesicherten WLANs verurteilt. Jens Ferner von Datenschutzbeauftragter-online.de hat das Urteil online gestellt. |
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