In der Vergangenheit wurde schon einmal ein Betreiber verurteilt, wenn er ein ungesichertes WLAN betrieben hat.
Hier ein online gestelltes Urteil von den Rechtsanwälten Terhaag & Partner (WLAN Inhaber haftet selbst als Störer)
Kommentiert von Arne Trautmann vom LAW-BLOG.
2007 wurde auch ein Nutzer eines ungesicherten WLANs verurteilt.
Jens Ferner von Datenschutzbeauftragter-online.de hat das Urteil online gestellt.