Nach einem Urteil (Rechtssache C-298/07) des Europäischen Gerichtshofs müssen Firmen die ihre Dienste nur über das Web anbieten im Impressum keine Telefonnummer angeben.
Es ist ausreichend, wenn Kunden eine Email-Adresse oder ein Kontaktformular zur Verfügung gestellt wird.
Eine Telefonnummer müsse nur nach der schriftlichen Bitte um persönliche Kontaktaufnahme genannt werden.